"synopsis" may belong to another edition of this title.
Shipping:
FREE
Within U.S.A.
Book Description Soft Cover. Condition: new. Seller Inventory # 9783540508809
Book Description Condition: New. Seller Inventory # ABLIING23Mar3113020168642
Book Description Condition: New. PRINT ON DEMAND Book; New; Fast Shipping from the UK. No. book. Seller Inventory # ria9783540508809_lsuk
Book Description PF. Condition: New. Seller Inventory # 6666-IUK-9783540508809
Book Description Taschenbuch. Condition: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der 'Standigen Konferenz Weiterbildung' (neue) 'Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen' beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ 'Facharzt') den Arztekammern. Vor allem wegen des 'Facharztbeschlusses' des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur 'Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)' zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., 'auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken'. So 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung. 72 pp. Deutsch. Seller Inventory # 9783540508809
Book Description Paperback. Condition: Brand New. 67 pages. German language. 9.61x6.69x0.17 inches. In Stock. Seller Inventory # x-3540508805
Book Description Taschenbuch. Condition: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der 'Standigen Konferenz Weiterbildung' (neue) 'Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen' beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ 'Facharzt') den Arztekammern. Vor allem wegen des 'Facharztbeschlusses' des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur 'Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)' zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., 'auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken'. So 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung. Seller Inventory # 9783540508809
Book Description Condition: New. Dieser Artikel ist ein Print on Demand Artikel und wird nach Ihrer Bestellung fuer Sie gedruckt. Einfuehrung.- 1. Teil: Die gesetzlichen Vorgaben fuer die Ausgestaltung der Weiterbildung durch die Aerztekammern.- I. Gegenstaende der Weiterbildung.- II. Intensitaet der Weiterbildung.- III. Dauer der Weiterbildung.- 2. Teil: Satzungsvorrang und Satzungsvorbeh. Seller Inventory # 4891746